Energieaustausch (Honorar)

Die Grundlage für die Berechnung meiner Leistungen ist die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dies entspricht einem Stundenlohn zwischen 60 und 80 Euro. Meine Leistungen werden in der Regel von Privaten Krankenkassen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktiker übernommen. Informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherung inwieweit meine Leistungen als Heilpraktikerin von dieser zurück erstattet werden.

Eine Behandlung dauert in der Regel 1-2 Std.
Meine Behandlungen sind nach dem Umsatzsteuergesetz nicht umsatzsteuerpflichtig (§4 Nr. 14a UStG).

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Anderenfalls muss ich Ihnen die nicht wahrgenommene Behandlung aus Wirtschaftlichkeitsgründen in Rechnung stellen.

Meine Rechnung ist im Anschluss an die Behandlung vollständig zu begleichen, unabhängig davon ob oder zu welchen Teilen Ihre Krankenversicherung die Kosten dafür übernimmt oder nicht.